ein entsprechendes Alter (für Freizeiten im Ausland mind. 18 Jahre) und die Bereitschaft sich auf die anstehenden Aufgaben entsprechend vorzubereiten (Planungstreffen). Außerdem ist ein Führungszeugnis nach §72a erforderlich. Dafür bieten wir eine gute Zusammenarbeit in einem erfahrenen Team, viel Spaß und eine sinnvolle Aufgabe sowie ein tolles Gemeinschaftserlebnis mit Kindern und Jugendlichen. Eine kleine Aufwandsentschädigung gibt es in der Regel auch.
Bei Interesse bitte bei der Jugendzentrale melden.